Rubrik | Atemschutz |
zurück
|
Thema | Prüfung Masken und LA im Ausbildungbetrieb | 77 Beiträge |
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 537991 |
Datum | 23.01.2009 14:23 MSG-Nr: [ 537991 ] | 33821 x gelesen |
Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
Hallo,
Geschrieben von Matthias Meyer-PöllmitzDaher ist es ausreichend, bei normalem Verschmutzungsgrad den Pressluftatmer nach dem Gebrauch zu reinigen und den LU vom Gerät zu trennen und nur diesen zur Reinigung, Desinfektion und Prüfung der Atemschutzwerkstatt zu übergeben. Das Pressluftatmer-Grundgerät selbst kann somit am Standort der Fw verbleiben. Die Einsatzbereitschaft des Gesamtgerätes wird durch Anschluss eines anderen gereinigtem, desinfizierten und geprüften LU sowie die von den Feuerwehren selbst durchführbaren Prüfungen ( Sichtprüfung, Fülldruck-Prüfung, Hochdruck-Dichtprüfung und Warneinrichtungs- Prüfung) wider hergestellt.
Eigene Auslegung der Vorschriften?!
Geschrieben von Matthias Meyer-PöllmitzDies Prüfungen können ohne Prüfgeräte durchgeführt werden, so dass als Folge der Anwendung der vfdb-Richtlinie keine Atemschutz- oder Prüfgeräte beschafft werden müssen.
Wir holen die vfdb 08/04 heraus, gehen zum Punkt 3.1.2 (Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung) und lesen im zweiten Absatz
Nach erfolgter Montage des Gesamtgerätes entsprechend der Gebrauchsanweisung des Herstellers des Pressluftatmers, sind nachstehende Prüfungen mit geeigneten Prüfgeräten durchzuführen .
Und wie kommst du u.a. jetzt darauf, dass man hier gerade machen kann, was man will?!
Leute, der Pressluftatmer ist die Lebensversicherung des Angriffstrupps. Ich wüsste nicht, warum man aus irgendwelchen Gründen auf eine Prüfung nach Gebrauch verzichten sollte, obwohl in mehreren geltenden Vorschriften beschrieben...
MfG
Daniel
Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|