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Thema | Anfahrt nur mit Blaulicht, war: Türöffnung... | 72 Beiträge |
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 541123 |
Datum | 05.02.2009 17:46 MSG-Nr: [ 541123 ] | 12839 x gelesen |
Polizei
Hi,
Geschrieben von Christoph HeitfeldSei es nur ein Blechschaden, weil ein Vorfahrtberechtigter völlig überrascht beim starken Abbremsen die Kontrolle verliert und mit dem Bordstein kollidiert oder ein Verkehrsschild plättet.
Soweit ich weiß, gibt es bei der POL eine "Schleichfahrt"regelung, die genau das zulässt. Jetzt hoffe ich, dass mir die Juristen beispringen. Grob der Sachverhalt, den ich im Kopf habe:
- es gibt eine Durchführungsverordnung zur STVO, die vorsieht, dass bei Inanspruchnahme von Sonderrechten gemäß §35 (ja, nicht 38) Sondersignal zu verwenden ist, soweit möglich (sprich baulich vorhanden)
- jene Durchführungsverordnung kann aber problematisch sein, wenn z.B. die Pol zu ner Geiselnahme, Überfall etc fährt
- für genau diesen Fall gibt es eine Ausnahmeregelung zu jener Durchführungsverordnung.
Wenn ich völlig daneben liege, korrigiert mich ;)
mfg
Ingo
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"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]
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Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)
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| 05.02.2009 14:18 |
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Mark7us 7D., Laub (Lkr. Regensburg) Türöffnung - Anfahrt mit Sondersignal? | |