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Thema | Anfahrt nur mit Blaulicht, war: Türöffnung... | 72 Beiträge |
Autor | Fred8eri8c S8., Monnerich / Kanton Esch | 541130 |
Datum | 05.02.2009 17:54 MSG-Nr: [ 541130 ] | 12699 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Christoph HeitfeldUnd das ist es, was mir ein wenig Sorgen macht. Wie ist denn die Rechtslage, wenn sich ein Streifenwagen oder ein RTW oder eine DL nur mit blau in die rote Kreuzung reintasten und es dann zu einem Unfall kommt? Sei es nur ein Blechschaden, weil ein Vorfahrtberechtigter völlig überrascht beim starken Abbremsen die Kontrolle verliert und mit dem Bordstein kollidiert oder ein Verkehrsschild plättet. Wer ist schuld?
Das wäre eine sehr schlechte Idee! Der Fahrer des Einsatzfahrzeuges hat nämlich dann die Vorfahrt missachtet, da er die kompletten Wegerechte sprich Vorfahrt in der Kreuzung nehmen, nur dann Beanspruchen kann wenn Blaulicht UND Sirene eingeschaltet sind!
Blaulicht alleine im Eildienst zählt in Luxemburg nur zb. bei Geschwindigkeitsübertretungen oder Überholen bei Überholverbot (ohne Gegenverkehr!)
+++ Alles nur meine eigene Meinung +++
www.spm.lu
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| 05.02.2009 14:18 |
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Mark7us 7D., Laub (Lkr. Regensburg) Türöffnung - Anfahrt mit Sondersignal? | |