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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Türöffnung - Anfahrt mit Sondersignal? | 108 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 541150 | ||
Datum | 05.02.2009 19:06 MSG-Nr: [ 541150 ] | 49302 x gelesen | ||
Geschrieben von Martin Marquardt Beim Funkerlehrgang habe ich gelernt, dass die Leitstelle weisungsbefugt ist, solange man sich auf der Anfahrt befindet. Das klappt i.d.R. nur dort, wo der Träger der Leitstelle auch der Träger der Feuerwehr ist. Wenn in eine Stadt mit HAW oder BF diese die Leitstelle betreiben und eine ihrer eigenen Wehren der Stadt alarmiert wird ist Weisungsbefugnis gegeben. Wird die Wehr einer anderen Stadt alarmiert i.d.R. nicht. Dort ist ab der Alarmierung der Entscheidungsbefugt, der den Laden in dem Augenblick führt (GrFü 1. LF, ZFü,...). Der beurteilt die Infos die er von der Leitstelle hat, die Infos die er anderweitig hat und entscheidet dann. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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