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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Anfahrt nur mit Blaulicht, war: Türöffnung... | 72 Beiträge | ||
Autor | Andr8é D8., Bad Honnef / Nordrhein-Westfalen | 541213 | ||
Datum | 06.02.2009 00:02 MSG-Nr: [ 541213 ] | 12337 x gelesen | ||
Hallo Christoph, hattest doch grad mir ne Nachricht geschickt, dass du es hier nicht breittreten wolltest! Also nochmal. Geschrieben von Christoph Heitfeld Wenn ich hingegen zu schnell bin, hilft mir auch das Einsatzhorn bei der gerichtlichen Prüfung nicht. Wenn du viel zu schnell warst nicht. Bei wenig wirds helfen!! (was zu viel und was wenig ist entscheidet der Mann in schwarz) Geschrieben von Christoph Heitfeld was Quatsch ist. apropos Quatsch.... Geschrieben von Christoph Heitfeld Dabei will ich meine Wegerechte doch nur dann einfordern, ... hatte auch lang an Wegerechte geglaubt z.B. bei der Fahrt zum Gerätehaus. Gibt es aber seit mehreren zig Jahren nicht mehr! Letztendlich muss das der Fahrer entscheiden. Der ist mit einem Bein im Knast wenn er schon einsteigt und er entscheidet ob SoSi oder nicht. Gruß André www.feuerwehr-bad-honnef.de | ||||
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