Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | UVV Fw für Wettkämpfe, war: Welche Jacken , | 21 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 541947 |
Datum | 09.02.2009 08:50 MSG-Nr: [ 541947 ] | 7605 x gelesen |
Infos: | 09.02.09 UK-BW: "Versicherte Tätigkeiten"
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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallkasse
Geschrieben von Christi@n PannierEs stellt sich ohnehin die Frage, ob die UVV "Feuerwehren" für Wettkämpfe überhaupt anwendbar ist. Siehe §§ 1, 2.
Ist die Frage, ob die UK bzw. ein Richter einen "Wettkampf" als Bestandteil des Feuerwehrdienstes ansieht - oder eben nicht.
Spätestens bei Geschwindigkeitswettkämpfen die so niemals Bestandteil von Übungen wären, weil in der Ausführung völlig unzulässig weil zu gefährlich, wirds Probleme geben, wenn was passiert (vgl. § 17 (1)): "Im Feuerwehrdienst dürfen nur Maßnahmen getroffen werden,
die ein sicheres Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen ermöglichen." und der Kommentar dazu: "– von sportlichen Übungen, die mit erhöhten Verletzungsgefahren für
die Feuerwehrangehörigen verbunden sind, abgesehen wird."!
Jetzt wirds spannend: Wo ist da die Grenze....?
Ein Standardleistungsabzeichen zur Vornahme von 3 Rohren über die Wiese zum Umspritzen von 3 Eimern kann als Feuerwehrübung gelten - oder aufgrund ggf. enger Zeitvorgaben auch als "sportlich". Hindernisläufe o.ä. sind?
Hakenleiternklettern mit Anlauf ist?
Ggf. können die CTIF-Wettkämpfer die hier mitlesen was näheres dazu sagen:
- schon mal Probleme gehabt nach einem Unfall bei einer Übung etc.?
- Zusatzversicherung, welche?
- ...
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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| 08.02.2009 22:21 |
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Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig Welche Jacken , Hosen und Handschuhe sind noch erlaubt??? |
| 09.02.2009 08:50 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf | |