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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr als Streudienst | 98 Beiträge | ||
Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 542387 | ||
Datum | 11.02.2009 11:23 MSG-Nr: [ 542387 ] | 49949 x gelesen | ||
Hi, es gab (gibt?) ja vor Jahren die Diskussion, ob die Energieversorger mit Sonderrechten fahren dürfen/müssen, da ja die Wiederherstellung der Energieverorgung im 'hoheitlichen Interesse' steht. Bei uns gab's mal Ärger weil es länger gedauert hat bis die Stadtwerke vor Ort waren. Daraufhin wurden ein oder zwei Fahrzeuge mit Sondersignalanlagen ausgerüstet, diese wurden aber nach kurzer Zeit wieder mit Planenhüllen abgedeckt. Weiss jemand, wie da der aktuelle rechtlich Stand ist? Denn mit der gleichen/ähnlichen Argumentation könnte man ja Sonderrechte für den Winterdienst fordern. Wenn man die Bereichte so ließt ging es in Remscheid aber vorallem darum, Fahrzeugen, die nicht mehr weiter kamen, zu helfen. Also eine technische Hilfeleistung. Tomy | ||||
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