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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Änderung § 35 STVO | 14 Beiträge | ||
Autor | Cars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW | 545949 | ||
Datum | 28.02.2009 18:42 MSG-Nr: [ 545949 ] | 8141 x gelesen | ||
Hallo liebe Leute, gestern Abend hatten wir Unterricht zum § 35/38 STVO. Hierbei berichtete ein Kamerad, dass er gehört hätte, das der § 35 geändert werden soll. Nach seiner Aussage soll die Änderung so aussehen, das FFler bei einem Einsatz für die Fahrt zum Gerätehaus mit einem Privatfahrzeug keine Sonderrechte mehr in Anspruch nehmen dürfen. Weiß hier jemand genaueres? Bitte fangt jetzt keine Diskussion über Sinn oder Unsinn der etwaigen Änderung an (Der § 35 STVO wurde ja in diversen Threats schon ausführlich diskutiert). Mich interessiert nur der Stand der Dinge. Ein schönes ruhiges WE Euch allen. Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber bereit zu teilen. | ||||
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