Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Leinenbeutel an PA | 53 Beiträge |
Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 547936 |
Datum | 13.03.2009 08:42 MSG-Nr: [ 547936 ] | 19340 x gelesen |
Branddirektor /-in
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Hallo Christian
Ein Beispiel aus der Realität.
Wir hatten vor kurzem ein Problem mit einem Atemschutzgerät mit Vereisung des Druckminderers (Auer BD 83, BJ 1987)
Wir haben das Gerät an den Hersteller gegeben, um den Fehler zu finden.
Unabhängig vom eigentlichen Problem wurden wir sofort mit aller Nachdrücklichkeit darauf hingewiesen, daß das Gerät bauartgeändert und somit nicht mehr zulässig sei (ohne weitere Angabe)
Auf meine etwas energischere Nachfrage hin, wie denn die Bauartveränderung aussehen würde, wurde mir dann vom zustädigen Aussendienstler mitgeteilt, daß es um die Metallringe handele, die ich vor ca. 15 Jahren in die Schlaufen der Schultergurte eingebracht hatte, um diese leichter zuziehen zu können (so wie beim PA 80 von Dräger).
"Daß da vieles Käse ist", darüber brauchen wir nicht zu diskutieren.
Nur wenn man so etwas macht, dann sollte man sich über die Rechtslage im Klaren sein (denn das sind sich zweifelsohne auch manche Poster hier im Forum nicht).
Sieh diese Sätze allgemein, wertungsfrei und nicht speziell auf dich bezogen.
mkg
WErner
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