Rubrik | Ausbildung |
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Thema | AED Ausbildung erst ab 18 Jahren | 18 Beiträge |
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 548286 |
Datum | 15.03.2009 13:10 MSG-Nr: [ 548286 ] | 5290 x gelesen |
Medizinprodukte-Betreiberverordnung
Automatisierte externe Defibrilator (Laiendefibrilator)
Geschrieben von Stefan JurgahnEine eher zutreffende Fundstelle wäre die MPBetreibV (Medizinprodukte-Betreiberverordnung). Hier wird festgelegt, dass Medizinprodukte nur von Personen errichtet, betrieben, angewendet und in Stand gehalten werden dürfen, die dafür die erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen. In Anlage 1 wird zudem der AED ausdrücklich zu einem Gerät erklärt, der eine Anwenderschulung erforderlich macht.
Hallo,
schaut doch mal in $1, Satz 2 der Verordnung:
(2) Diese Verordnung gilt nicht für Medizinprodukte, die weder gewerblichen noch wirtschaftlichen Zwecken dienen und in deren Gefahrenbereich keine Arbeitnehmer beschäftigt sind.
Das erklärt doch schon vieles.
Gruß
Heinrich
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| 13.03.2009 07:24 |
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| 13.03.2009 07:33 |
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| 13.03.2009 07:36 |
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