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| Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
| Thema | Problem mit Funkmeldeempfänger! | 20 Beiträge | ||
| Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 551288 | ||
| Datum | 01.04.2009 09:07 MSG-Nr: [ 551288 ] | 12230 x gelesen | ||
Hallo zusammen, habe ich das falsch verstanden: Geschrieben von Christian Nill meinen verlorenen Melder auch ersetzt bekommen von meiner Haftpflicht Wenn es sich um einen dienstlich gelieferten Melder handelt, den ich in meiner Freizeit / Arbeitszeit kostenlos für den Träger der Feuerwehr herumtrage damit der mich zum Einsatz alarmieren kann - dann muss mir der Träger auch einen für mich kostenlosen Ersatz stellen - natürlich nur wenn ich das Teil nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zerstört habe. Wir haben für unsere Wehr eine Elektronikversicherung die solche Schäden - bei Nachweis durch die Reparaturfirma (z.B. Fallschaden, Waserschaden u.ä.) - die Kosten ersetzt. Gruß vom See Jürgen | ||||
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