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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Erlaubnis zum Wechsel der Flaschen usw. im gleichen Einsatz... | 42 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 552402 | ||
Datum | 07.04.2009 22:11 MSG-Nr: [ 552402 ] | 12708 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Franz Kienle Angenommen geprüfte Tauschlungenautomaten sind vorhanden, würde also eine Einsatzkurzprüfung der neuen Kombination nicht ausreichen? Nein, weil man dann aus zwei Komponenten wieder eine neue herstellt. Diese ist dann vor der Benutzung einer Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung zu unterziehen. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | ||||
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