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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Erlaubnis zum Wechsel der Flaschen usw. im gleichen Einsatz... | 42 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 552409 | ||
Datum | 07.04.2009 22:56 MSG-Nr: [ 552409 ] | 12773 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Franz Kienle Die Sicht-, Dicht- und Warnsignalprüfung ist in der Einsatzkurzprüfung ja eigentlich enthalten. Ja, aber nicht vollumfänglich wie bspw. in der vfdb Richtlinie 08/04 unter Pkt.3.1.2 aufgeführt. Wenn man sich danach hält ist eine Prüfung am Prüfgerät unumgänglich. Geschrieben von Franz Kienle Gibts dazu irgendeine Quelle, die besagt was genau in Kombination geprüft werden muss? In der vfdb- Richtlinie 08/04 ist zum einen vom Pressluftatmer komplett und zum anderen vom Pressluftatmer mit Tragevorrichtung ohne Lungenautomat und Druckluftflasche die Rede. Beide Formen liegen aber unterschiedliche Prüfanforderung zu Grunde. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | ||||
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