News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | First Responder | zurück | |||
Thema | Sinnhaftigkeit (war: First Responder im Saarland) | 26 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 554558 | |||
Datum | 19.04.2009 19:19 MSG-Nr: [ 554558 ] | 12339 x gelesen | |||
Ich frage mich immer wieder nach dem realen Sinn von FR-Systemen. Sie sollen nicht der Hilfsfristerreichung dienen - ok macht Sinn. Dennoch sollen sie das entstehende therapiefreie Intervall zwischen Ereigniseintritt und dem Eintreffen des RD füllen - ok hört sich zumindest gut an. Jetzt aber komme ich ins Grübeln: Da auch die FR hinzugezogen werden müssen besteht zwischen dem Ereigniseintritt (A) und deren Erscheinen (B) eine gewisse Zeitspanne. Bei einer der Hilfsfrist entsprechenden Eintreffzeit des RD (C) dürfte der Zeitraum zwischen A und B im Schnitt weitaus größer sein als der Zeitraum zwischen B und C - wenn er nicht gar gegen Null geht. Wenn aber dieser geringe Zeitvorteil medizinisch so bedeutend ist, daß eine (Teil-)Finanzierung aus öffentlichen Kassen dadurch gerechtfertigt wird, wieso zieht das nicht zingend eine entsprechende Hilfsfriständerung nach sich? Mal ganz offen: Ich schätze zwar das ehrenamtliche Engagement der Mitwirkenden an FR-Systemen., dennoch sehe ich es als mehr oder weniger verdeckte Hilfsfriststütze und teilweise auch ABM bzw. fragwürdige Erhaltungsbegründung für eher nicht notwendige FF-Standorte. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
antworten | >> | ||||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | |||
|
|