Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Ortskommando | 37 Beiträge |
Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 556720 |
Datum | 02.05.2009 19:24 MSG-Nr: [ 556720 ] | 7973 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
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Standardeinsatzregel
Technische Hilfeleistung
Standardeinsatzregel
Dienstanweisung
1. Maschinist
2. Mitarbeiter
Hallo
Geschrieben von Gerhard Bayer... "Stellenbeschreibung": das sind bei meiner im Job drei Sätze ... das kann ich bei der FF mit der Übersichtsseite unserer SER TH und SER F2 gut vergleichen (da steht sogar mehr drin) ...
Gut, dann versuch ich tiefer aber nur ganz kurz.
Zu deiner Stelle gibt es aber bestimmt eine Tätigkeitsbeschreibung. Und die ist ja nun sich etwas länger.
Geschrieben von Gerhard Bayer... da muss ich doch mal fragen, wer auf dem Bauhof, den Stadtwerken u.ä. den TVöD u.ä. kennt (weil im Arbeitsvertrag öD steht selbst außer Arbeitszeit und Entgeltgruppe nicht viel drin). Gleiches gilt für Dienstanweisungen ...
DA sollte man besser kennen und ehrlich ich kenne Bauhöfe die haben das mit "Lernen durch Schmerz" erfahren.
Und ich glaube weiterhin das diese MA den TVöD zumindest aus ihrer Situation nicht unbedingt schlecht kennen ;-).
Geschrieben von Gerhard Bayer... ich kenne im Job auch nicht alles im Detail, ist weiss nur wo ich bei Bedarf suchen muss (gemäß der alten juristischen Weisheit: "ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung"). Und ich bin da nicht unbedingt die "ausführende Ebene" ...
Und so kann man sich auch im realen Leben verhalten. Von daher verstehe ich das nicht so recht.
Geschrieben von Gerhard Bayer... einige haben hier sehr optimistische Vorstellungen von der "realen Welt" ...
Reale Welt und öfftl.D?*lach*
Bitte Gerhard, wenn es bei deinem Teil deiner Behörde oder auch bei anderen klappt ist das doch prima. Nur ist das nicht überall so. Und um die Brücke zur Fw zu schlagen: Wieviele Dienstherren wissen das ihre Fw eine Abteilung oder Teil der öfftl. Verwaltung sind?
Zitat einer Kämmerin einer Kleinstadt:
"Sie können doch die Arbeit und das Wirtschaften in einer Verwaltung nicht mit der freien Wirtschaft vergleichen"
Peter
Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)
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