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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Aussonderungsfrist DIN Krankentrage | 29 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 557425 | ||
Datum | 06.05.2009 14:25 MSG-Nr: [ 557425 ] | 13838 x gelesen | ||
Warum so kompliziert? Nettes Fax oder Email an den Hersteller bzw. dessen Rechtsnachfolger sollte alle Probleme lösen. Der Hersteller bzw. dessen Rechtsnachfolger kennt in der Regel die Prüfkriterien und die Kriterien für die Aussonderung und er legt, gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen fest, welchen Befähigungsgrad der Prüfer für die durchzuführenden Prüfungen haben muss. Bei den bei mir auf Lager befindlichen Tragen nach DIN 13024 reicht nach Herstellerangaben eine Sicht- und Funktionsprüfung durch eine "Befähigte Person" des "Befähigungsgrades 1" aus. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | ||||
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