Hallo,
ich habe heute den G25 bei einer Arbeitsmedizinischen Untersuchung erhalten. Das ich eine Rot-Grün-Sehschwäche habe weiß ich seit der Musterung und richtig ausführlich getestet wurde es bei der Augenuntersuchung für den Führerschein der Klasse C.
Nun steht auf der Homepage der Berliner Feuerwehr in einem der Formulare folgendes: Gefordert ist ein ausreichendes Farbsehen, beim Vorliegen einer Rotschwäche ist ein Anomaliequotient unter 0,5 unzulässig.
Bedeutet doch, dass ich mit einem Anomaliequotienten von 1,5 (Deuteranomalie also Grünschwäche) durchaus durch die Aufnahmetests/Untersuchung durchkommen würde. Oder gibt es bei den anderen Untersuchungen noch andere Kriterien die es mir erschweren?
Von der Sehschwäche wusste ich bis zu meiner Musterung nichts und auch im Straßenverkehr habe ich keine Probleme die Ampelfarben zu erkennen (weder Nachts noch Tags). War für mich also nie ein Problem. Problem habe ich nur auf den Ishihara-Tafeln wo ich auf einigen Tafeln wilde Zahlen lese ;)
Die andere Diskussion zu dem Thema ist ja leider 2006 eingeschlafen.
Kann mir also einer Sagen was die Grenzwerte sind die mir die Tätigkeit bei der Feuerwehr bzw. das Führen von Fahrzeugen mit Sonder- und Wegerechten verwehren würden?
Über eine Aufklärung zu dem Thema würde ich mich wirklich freuen, da man dazu im Internet wirklich kaum Werte und klare Aussagen findet.
Einige Ärzte geben ja als Grenzwert für die Rot-Grün-Sehschwäche 1,0 an. Was ich aber nirgendswo finden konnte.
Danke für eure Antworten :)
Gruß Jano
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