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Rubrik | THW | zurück | ||
Thema | Feuerwehr vs. THW | 112 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen | 561730 | ||
Datum | 03.06.2009 13:17 MSG-Nr: [ 561730 ] | 47998 x gelesen | ||
Geschrieben von Ingo zum Felde Aber einfach nicht zuständig. Möchtest Du, dass wir jetzt einfach mal nur die Beiträge aus diesem Forum zusammentragen, wo selbst von euch bemerkt wurde, dass eine FW dafür wegen fehlenden öffentlichen Interesses (Steuergeld) nicht zuständig war? Das wolltest Du mit der leichtfertigen Bemerkung doch wohl nicht lostreten, oder? Die Frage der Zuständigkeit ist nur vorgeschoben und stellt sich hier gar nicht, da die Zuständigkeit auch nach der Alarmierung des THWs durch das Unterstellungsverhältniss bei der Feuerwehr bleibt. Der Punkt steht hier gar nicht erst zur Debatte. Gruss Jürgen Wenzel Neu:4. Auflage - 03/09 / TETRA-Digitalfunk im THW in sechs Teilen // Das THW in Google Earth Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de | ||||
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