Rubrik | Einsatz |
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Thema | Sicherheit und alte Schätze war: Unfall mit DLK in PB | 32 Beiträge |
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 563151 |
Datum | 10.06.2009 13:03 MSG-Nr: [ 563151 ] | 10213 x gelesen |
Straßenverkehrsordnung
Strassenverkehrzulassungsordnung
Drehleiter mit Korb
Hallo,
geschrieben von Michael Roleff:
Wobei die Rechtsgrundlage dafür primär die StVO bzw. die StVZO ist.
Viel Spass beim ändern
Eben, die gestellte Ausgangsfrage ist insofern obsolet: Solange ein Fahrzeug TüV bekommt, kann es auch eingesetzt werden. Das ich persönlich es dabei ebenfalls nicht besonders gut bzw. sinnvoll finde, wenn 40-jährige, oder gar noch ältere, Fahrzeuge noch im regulären Einsatz stehen, steht dabei auf einem ganz anderen Blatt. Wenn es dabei dann auch noch um Sicherheitsgurte geht, sind wir noch in einem ganz anderen Alter der Fahrzeuge, zum Teil unter 20 Jahren.
Geschrieben von Florian Besch:
Mich würde interessieren was passieren würde wenn rauskäme das die Tatsache das mit einem älteren Einsatzfahrzeug ein Unfall verursacht wird und die Tatsache das dass Fehlen gewisser technischer Einrichtungen unfallursächlich war.
Was soll da rauskommen? Boschhorn schlechter zu hören als heutige Warnanlagen, fehlenden Lenkhilfe usw. usf. (bezogen auf echte "alte Schätze") - alles bekannt aber völlig zulässig. Wobei ich im konkreten Fall eine DLK auf einem 1985er Iveco MK auch nicht als ausnehmend veraltet bzw. "alten Schatz" ansehen würde.
Gruß
Daniel
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| 08.06.2009 22:57 |
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Gerh7ard7 P.7, Stuttgart Unfall mit DLK in Paderborn - 2 Tote | |