Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | BMA, Fehlalarm, Mitteilungspflicht der Leitstelle an die Feuerwehr ? | 58 Beiträge |
Autor | Tino8 W.8, Neuss / NRW | 568170 |
Datum | 05.07.2009 11:10 MSG-Nr: [ 568170 ] | 15331 x gelesen |
Geschrieben von ---Sven Bössel--- In einem 15-geschossigen Peiner Hochhaus gibt es Handmelder, wir hatten da bis 2005 zu 100 % Fehlalarme.
In einem ähnlichen Objekt wohne ich, allerdings mit automatischer Brandmeldeanlage, in Wohnhäusern in Deutschland wohl sehr selten. Nach anfänglichen Problemen mit sehr häufigen Fehlalarmen läuft die Sache jetzt rund, Handmelder gibt's da nicht, die Missbrauchsgefahr erschiene mir auch sehr hoch.
Zu der Sache mit der Weiterleitung von Hausmeister-Anrufen: Einmal gab es hier Fehlalarm und der Rauchabzug hatte bei mir auf der Etage ausgelöst, d.h. der Melder muss auf meiner Etage ausgelöst haben. Ich habe daraufhin die Feuerwehr angerufen und mitgeteilt, dass der Rauchabzug in Haus X auf Etage Y ausgelöst hat und Rauch oder Brandgeruch nicht zu sehen / riechen ist. Der Disponent bedankte sich und sagte, er gebe das weiter. Der Einsatzleiter der Feuerwehr vor Ort hat sich auch noch mal kurz bei mir bedankt. Ich hatte nicht den Eindruck, dass diese Mitteilung als Störung empfunden worden ist. Ich dachte ja auch nur, damit den Einsatzkräften schon mal vorab einen Hinweis geben zu können, wo im Objekt die oder zumindest eine Problemstelle ist, dann das ergibt sich aus der BMA-Auslösung nicht.
Selbstverständlich sind die Einsatzkräfte trotz dieser Mitteilung mit der üblichen Stärke gekommen, also gesamter Löschzug + Polizei + Rettungswagen (nicht von der Feuerwehr), alles andere hätte mich auch gewundert.
Gruß,
Tino wagner
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