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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Urlaubsanspruch | 7 Beiträge | ||
Autor | Tom 8M., Kerpen / NRW | 569699 | ||
Datum | 12.07.2009 19:26 MSG-Nr: [ 569699 ] | 7739 x gelesen | ||
Hallo zusammen, ich habe da mal eine ganz dumme Frage. Ich werde im September meinen Dienstherren wechseln. Ich wechsel von einer BF (Stadt A) zu einer anderen BF (Stadt B). Gestern habe ich meinen Wachvorsteher gefragt, wie es eigentlich mit meinem Urlaub von 2009 aussieht. Habe bis dato nur 3 Urlaubstage in Anspruch genommen, da ich meinen "Jahresurlaub" erst für Dezember festgelegt habe. Er sagte zu mir, dass mein neuer Dienstherr (StadtB) den "Rest-"Urlaub komplett übernimmt. Hm, jetzt sagten mir aber einige andere Kollegen, dass es nicht stimmen würde. Ich müßte meinen Urlaub noch vor dem Wechsel nehmen (natürlich nur den, der bis dato auch nur zusteht). Ich habe leider zzt. kein Landesbeamtenrecht NRW) zur Hand um dieses nach zu lesen. Wißt ihr vielleicht, wie es bei den Beamten (NRW) geregelt ist? Danke schonmal für die Antworten. MkG, Tom | ||||
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