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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Zulassung Bootsanhänger | 9 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 W.8, Hofheim/Ried / Hessen | 572639 | ||
Datum | 27.07.2009 14:41 MSG-Nr: [ 572639 ] | 4552 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Ulrich Cimolino Das dürfte nämlich v.a. eines sein: Auslegungssache.... Richtig! Zwei Personen aus dem Kreis dieser Behörde gefragt -> Zwei verschiedene Antworten... 1. -> Da brauchst Du gar nix, noch nicht einmal das Kennzeichen des Zugfahrzeuges 2. -> Du brauchtst eine Versicherung (Deckungskarte) zur richtigen Zulassung, Regelung mit Kennzeichen des Zugfahrzeuges gibt es nicht mehr.... § 3 Abs. 2.2 Zulassungsfrei sind Anhänger: g) Anhänger für Feuerlöschzwecke oder sogar e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden Die Zulassung von Fahrzeugen scheint wirklich abhängig vom jeweiligen Sachbearbeiter zu sein. Es gibt ja anscheinend sogar noch Landkreise die FW-Fahrzeuge mit kommunaler Numer (XY-2079) zulassen.... | ||||
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