News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Zulassung Bootsanhänger | 9 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 572642 | ||
Datum | 27.07.2009 14:54 MSG-Nr: [ 572642 ] | 4183 x gelesen | ||
Geschrieben von Dirk Wagner 1. -> Da brauchst Du gar nix, noch nicht einmal das Kennzeichen des Zugfahrzeuges das ist m.E. falsch, zulassungsfrei heißt noch lange nicht, dass kein Kennzeichen erforderlich wäre! Geschrieben von Dirk Wagner Zulassungsfrei sind Anhänger: Das wären formal zunächst TSA, FwA-Schlauch etc. Wenn es sich um ein Boot mit Löscheinrichtungen handelt könnte man das auch diskutieren. Ist ein Boot ein "Feuerlöschzweck"? (Wenn man großzügig auslegt, für die Feuerwehr, dann ja, ansonsten s.o. nein.) Geschrieben von Dirk Wagner e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wieder andere Baustelle.... Tip: Ganz normal zulassen, spart viele Diskussionen... ;-) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|