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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | kein Fahrzeug - Austritt.. | 300 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 574392 | ||
Datum | 05.08.2009 10:57 MSG-Nr: [ 574392 ] | 192755 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Jürgen Dichtl Zimmerbrand in abgelegenem Ort (4 Häuser), keine öffentl. Wasserversorgung vorhanden (damit natürlich keine Hydranten) Ok, so was gibts auch. Aber die Objekte kann man i.d.R. an einer Hand abzählen, oder etwa nicht? Geschrieben von Jürgen Dichtl In unserem Schutzbereich (ca. 12 km² groß) haben wir nicht überall Hydranten - schon gar nicht alle 40 m! Wir auch nicht. Aber im Bereich der geschlossenen Wohnbebauung gibt es ausreichend Hydranten. Die sitzen zwar zum Großteil in einem Verästelungssystem, aber zumindest der Erstangriff kann darüber erfolgen. Die nachrückenden Kräfte nutzten dann ein offenenes Gewässer. Aufgrund einer Umgestaltung zu einem Rückhaltebecken müssen dahin nun ca. 200 m mehr Schlauchleitung verlegt werden... Geschrieben von Jürgen Dichtl Die Wasserentnahme aus einem Löschwasserbehälter, Weiher, Bach oder Fluß ist für den Erstangriff durchaus realistsich, wenn ich die Wasserentnahmestelle unter 100 m vom Brandobjekt entfernt habe. Wenn es nix anderes gibt klar, aber wenn ich die Möglichkeit habe 40 m weiter an einen Hydranten zu gehen, dann nutze ich im Erstangriff sicher erst den Hydranten... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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