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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Ist eine Veratmung von LA und PA plicht? | 17 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 S.8, Pöcking / Bayern | 589347 | ||
Datum | 28.10.2009 06:39 MSG-Nr: [ 589347 ] | 8317 x gelesen | ||
Hallo, erst mal Danke für die schnelle Antwort. Ich habe was wichtiges vergessen. Klar steht es drin das: In den Herstelleranweisungen. Wenn, dann müssen Lungenautomaten veratmet werden und i.d.R. auch nur dann, wenn 1)Reparaturen/Einstellungen am Dosierventil unternommen worden sind und 2)bei der 6 Jahres-Grundüberholung. ABER ich will wissen ob es nach jedem Brandeinsatz zu erfolgen hat. Wir haben auch 4 CSA. wie sieht es denn da aus? Da muß die Luftlieferleistung doch passen, wie kann ich denn sonst noch feststellen auser zu veratmen? mfg Michael http://www.ff-poecking.de/ | ||||
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