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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | OrtsBM und BF in Nds. nicht vereinbar (?) | 57 Beiträge | ||
Autor | Klau8s K8., Twistringen / Niedersachsen | 600033 | ||
Datum | 29.12.2009 22:11 MSG-Nr: [ 600033 ] | 11051 x gelesen | ||
Hallo Sven, Geschrieben von Sven Bössel Diese vier Kräfte haben im Einsatzfall das Recht und ggfs. sogar die Pflicht, die Einsatzleitung bei Bedarf von den bis dahin zuständigen OrtsBM zu übernehmen. Interessant, wie ihr das macht. Ist natürlich für die jeweiligen Führungskräfte (StBM, OrtsBm und deren Vertreter) eine Erleichterung. Was mich dabei interessiert, habt ihr das Verfahren in der Orts.- bzw. Gemeindebrandmeister Dienstanweisung so explizit niedergeschrieben? Deckt sich ja nicht mit der allgemein angewandten Musterdienstanweisung. Wäre eigentlich ein neuer Thread, aber ich frag mal hier. Gruß Klaus Wer alles verschiebt ist noch lange nicht zukunftsorientiert und Abwasser ist ein Thema, das unbedingt geklärt werden muß. | ||||
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