Rubrik | ABC-Gefahren |
zurück
|
Thema | Niederschlagung von Chlor | 11 Beiträge |
Autor | Erwi8n P8. M8., Niederhöchstadt / Hessen | 601136 |
Datum | 04.01.2010 20:52 MSG-Nr: [ 601136 ] | 10447 x gelesen |
Infos: | 05.01.10 vfdb-Merkblatt Chlor 04.01.10 Wikipedia Natriumthiosulfat
|
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Guten Abend,
ab und an taucht hier mal die Frage nach den Möglichkeiten zur Niederschlagung von Chlorgas auf. Aufgrund der schlechten Löslichkeit von Chlorgas in Wasser ist dies kaum möglich.
In der aktuellen BRANDSchutz stieß ich auf einen interessanten Artikel zu Versuche zur Erhöhung der Effizienz beim Niederschlagen von Chlor (M. Bauch, T. Peine, BRANDSchutz, 1/2010, 23-26). Basierend auf der Dissertation von F. Engelhardt führte die WF Infraserv Höchst Experimente zur Niederschlagung von Chlorgas durch. Das Wasser zum Niederschlag wurde hierzu mit Natriumthiosulfat versetzt. Die Experimente zeigten daß dies zu einer deutlich schnelleren Konzentrationsabnahme von Chlor in der Atmosphäre führt.
Die chemisch zugrunde liegende Reaktion ist die Reduktion von Chlor zu Chlorwasserstoff. Dieser löst sich im Niederschlagswasser als verdünnte Salzsäure. Der Umgang mit Thiosulfat und die Erzeugung der verdünnten Salzsäure ist vom Gefahrenpotential her weit niedriger anzusetzen als die Chlorgaswolke. Der o.g. Artikel beleuchtet noch weitere Aspekte der Effiziensteigerung.
Die Umsetzung in der Praxis bedarf einer entsprechenden Vorhaltung einer Zumischmöglichkeit für das Thiosulfat sowie die Vorhaltung desselbigen z.B. im Einsatzgerätelager. Dies sollte allerdings nur durch fachkundige Personen erfolgen. Bei ensprechender Gefährdungslage im eigenen Zuständigkeitsgebiet wäre zu prüfen, ob man die Maßnahmen der WF Infraserv (ggf "angepaßt an die örtlichen Gegebenheiten) übernehmen könnte.
MkG, Erwin
--
Mein Beitrag, meine Meinung. Nicht die meines Arbeitgebers, nicht die der Feuerwehr in der ich Mitglied bin, nicht die der Stadt in der ich wohne.
Ich stehe zu Artikel 5 des Grundgesetzes. Mein Zynismus, meine Rhetorik. Wer ein Problem hat möge dies doch offen äußern und nicht feige hinter meinem Rücken tuscheln.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
| antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 04.01.2010 20:52 |
|
Erwi7n P7. M7., Niederhöchstadt | |