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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Atemschutz mit Paukenröhrchen | 32 Beiträge | ||
Autor | Andr8é S8., Essen / NRW | 610833 | ||
Datum | 21.02.2010 21:32 MSG-Nr: [ 610833 ] | 9564 x gelesen | ||
Hallo Daniel, Geschrieben von Daniel Hermann Wenn ich aber beim HNO in Behandlung bin, dann kann ich ja auch in vorauseilendem Gehorsam ein Attest oder Befunde mitbringen. Will ich niemanden daran hindern. Nur davor zu glauben, zur Glauben das der HNO-Arzt hier irgendetwas zu sagen hat, ob man atemschutztauglich ist oder nicht. Das sagt einzig und allein der Arbeitsmedizinier. Und wenn der trotz eines Attestes "Nein" sagt, dann steht das "Nein". Und deshalb sollte der Weg im Zweifel zum Arbeitsmediziner gehen. Wenn man Unterlagen/Atteste dabei hat, mag dies nicht schlecht sein. Ob das hilft steht auf einem anderen Blatt. Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | ||||
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