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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | AU-Befreiung für Feuerwehrfahrzeuge Wo ist es geregelt? | 16 Beiträge | ||
| Autor | Olaf8 S.8, Hirschberg / Baden-Württemberg | 612767 | ||
| Datum | 05.03.2010 15:38 MSG-Nr: [ 612767 ] | 9707 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning Koch In BaWü dürfen allerdings HU und SP scheinbar zum gleichen Zeitpunkt durchgeführt werden, ...Korrekt. Galt auch für die AU. Aber das hat sich ja erledigt. Geschrieben von Henning Koch ... in anderen Bundesländern gibt es teilweise Beschränkungen der maximalen Jahresfahrleistung. Auch das gilt (galt?) für Ba-Wü. Hab die Anzahl der Kilometer nicht im Kopf, ich meine die Grenze liegt bei 5000 km/Jahr. Für unsere Fahrzeuge jedenfalls unerreichbar. ;-) Gruß Olaf | ||||
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