Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Gründe für MTW-Beschaffung | 18 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 629460 |
Datum | 14.06.2010 15:58 MSG-Nr: [ 629460 ] | 10289 x gelesen |
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Geschrieben von Rafael BungertZu der TH: Meines Wissens nach steht in der neuen Verordnung für ne T2 Gemeinde ein Hilfeleistungssatz drin. Kein "richtiger" Hilfeleistungssatz, sondern ein "Mindestsatz Technische Hilfe", bestehend aus:
- Stromerzeuger 5kVa
- Beleuchtungsgeräte
- hydr. Kombigerät
- Gerät zum Trennen von Verbundglasscheiben
- Motorsäge mit Zubehör
- Tauchpumpe.
Ergo: Nix Hilfeleistungssatz, sondern eher von allem ein wenig (wenig Strom, wenig Licht, wenig Unwetter, weniger als wenig VU-Eignung), Verladebeispiele sind MLF und MZF1.
Ein "richtiger" Hilfeleistungssatz wird in T2 in 25min nach Erstalarm gefordert.
Quelle (vor knapp 3 Jahren hieß es dort schon "im Vorgriff auf die neue FwVO" - langsam könnte die nun doch mal aus dem Hut gezaubert werden...)
Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.
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| 13.06.2010 12:25 |
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Rafa7el 7B., Ockenheim |
| 13.06.2010 12:35 |
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., Bad Hersfeld | |