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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Elektronische Führerscheinkontrolle | 20 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Wuppertal / Nordrhein-Westfalen | 632789 | ||
Datum | 08.07.2010 08:46 MSG-Nr: [ 632789 ] | 5704 x gelesen | ||
Im § 21 StVG steht, dass sich der Halter strafbar macht, wenn er zulässt dass "jemand" die Fahrzeuge ohne Fahrerlaubnis führt. Damit ist es vollkommen egal, ob ehrenamtlich oder hauptamtlich. Meine Meinung ich, bin kein Rechtgelehrter ;) Und wenn ich das richtig sehe, macht sich der Halter auch strafbar, wenn jemand "im Notfall" eine Fahrzeuge ohne Führerschein fährt. §35 befreit ja nur von der StVO, nicht vom StVG. Aber das ist offtopic... Christian Tietz Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | ||||
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