Rubrik | Ausbildung |
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Thema | NRW - wer darf zum RettSan ausbilden? | 35 Beiträge |
Autor | Sven8 W.8, Wegberg-Arsbeck / NRW | 640253 |
Datum | 16.08.2010 22:40 MSG-Nr: [ 640253 ] | 11988 x gelesen |
Infos: | 16.08.10 NRW: Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter und Rettungshelfer (RettAPO)
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Lehrrettungsassistent,
Rettungsassistent mit zusätzlicher Ausbilderqualifikation für den RD
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
keine operative sondern eine administrative (QM, Planung ect.) Funktion!
Aber die meisten ÄLRD sind auch Mitglied der LNA-Gruppe.
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Löschgruppenfahrzeug
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Geschrieben von Macus Komoszawenn man qualifiziertes Personal haben will
Es gibt genügende Dozenten, LRA, RA usw. in den eigenen Reihen. Warum sollten diese keine Ausbildung machen? Muß es denn immer ne Menge Kohle kosten?
Geschrieben von Macus Komoszadann muss man sich schon einen kompetenten Partner aussuchen.
Der kompetente Partner wäre in erster Linie der ÄLRD, bzw. das Gesundheitsamt vom Kreis....und die sagen Dir, ob "dein" Konzept den Du (nicht wörtlich genommen) nach deren Richtlinien erarbeitet hast (Personal, Unterrichtsthemen-/zeit usw.) für ne Ausbildung zum RS reicht, bzw. für Lehrreich befunden wird.
Geschrieben von Macus Komoszaund dazu gehört das Material eines Rettungwagen, Notfallrucksack, Übungsmaterial usw.
....da gebe ich Dir recht, aber bestimmte Materialien kann man kaufen und es ist immer noch billiger, als 10-20 Mann "extern" ausbilden zulassen. Vorallem, wenn man jährlich immer neue Kollegen bekommt. Das ist ne Anschaffung die ich ggf. sogar später auf nem LF oder so verlassten kann. Ich sage es so, weil Hubert K. beruflich in ner Wehr ist und ich schließe seine frage einfach mal auf seine berufliche Wache.
Geschrieben von Macus KomoszaIn NRW zumindest ist eine staatlich anerkannte Schule gefordert
...das Stimmt so nicht. Jedes kleinste "Spritzenhaus" kann seine Mannschaft zum RS ausbilden.....wenn der Rahmen stimmt (Ausbildungsrichtlinien etc).
Ups, sorry. Nabend erst einmal :-)
Grüße, Sven
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