Hallo,
Geschrieben von Frank SchwemmleinNun meine Frage:
Da das Fahrzeug 2001 zugelassen wurde (als wir noch 75kg wogen) kann es jetzt sein das tatsächlich 90kg angesetzt werden können? Gibt es denn da keinen Bestandsschutz?
Für die Feuerwehr wurden schon immer 75kg für den FM sowie 15kg für seine Ausrüstung, also zusammen 90kg, angesetzt. Das heißt, zur Verwiegung fährt das Fahrzeug voll getankt (Wassertank, Dieseltank) sowie sonst voll ausgerüstet auf die Waage, der Fahrer steigt aus. Nun wird für jeden Sitzplatz 90kg zum gewogenen Betrag dazugerechnet. Liegt dies über dem zul. Gesamtgewicht des Fahrzeuges, muss eben irgendwas runter.
Natürlich kann es sein, dass man schwerere oder leichtere Mannschaft dabei hat als diese besagten 90kg pro Person. Hier sind die 90kg pro Person ein (m.E. ziemlich tief angesetzter) Durchschnittswert. Es wird, gerade bei einem LF mit einer zul.GG von 7,5 oder gar 9 oder 12t sicher nicht unfallursächlich sein, wenn zwar die obige Rechnung noch gepasst hat, tatsächlich aber das Fahrzeug mit der etwas schwereren Besatzung um 50kg überladen war. Genau dies ist in dem Zuge als Toleranz zu sehen, allerdings nicht, wenn schon das berechnete Gewicht (gewogen mit Beladung zzgl. 90kg pro Sitzplatz) zu hoch liegt.
Geschrieben von Frank SchwemmleinWir haben sogar noch ein LF aus 1979 am laufen, da interessiert es doch auch keinen das die Kiste keine Sicherheitsgurte hat?!?
Braucht sie ja auch nicht. Es besteht keine Nachrüstpflicht. Aber auch damals waren 90kg schon 90kg...
Gruß,
Michael
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