Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | FF mangelhaft - dürfen Bürger Grundesteuerzahlung verweigern ? | 49 Beiträge |
Autor | Loth8ar 8R., Pliezhausen / Ba-Wü | 652586 |
Datum | 05.11.2010 21:15 MSG-Nr: [ 652586 ] | 13316 x gelesen |
Hallo Freunde der Pflichtfeuerwehren,
Geschrieben von ---Gerhard Pfeiffer--- die Gemeinde braucht doch nur eine Pflichtfeuerwehr mit den meckernden Einwohner gründen
Eine Pflichtfeuerwehr ist für mich nichts weiter als ein Papiertiger. Selbst einem kerngesunden Menschen im besten Alter, zufällig vielleicht sogar auch feuerwehrtechnisch ausgebildetem früheren Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr (mit gültiger G26 Untersuchung), direkt bei Alarm neben dem Gerätehaus stehend, wird es gelingen, bei einem "Pflichtfeuerwehr-Einsatz" nicht mit auszurücken. Gründe dafür gibts genug: Plötzliche Übelkeit, Burnout, Angstzustände, ...
Mich würden keine hundert Pferde zum Einsatz bei einer zwangsangeordneten Pflichtfeuerwehr bringen ! Dabei würde ich noch nicht mal gegen meine Pflichten in einer Pflichtfeuerwehr verstossen. Wenn ich bei Alarm dringend auf die Toillette muß, dann muß ich eben... und dass kann dauern...länger als die 10 Minuten vorgeschriebene Eintreffzeit. Was soll ein Richter dagagen sagen ? Als Mensch und Feuerwehrmann hätte ich sogar noch die Entscheidungsfreiheit: Brandeinsatz Ja...kein Stuhlgang. Ölspur NEIN...Stuhlgang. Brandmeldealarm NEIN...Stuhlgang bis nach der ersten Rückmeldung oder länger.
Eine Pflichtfeuerwehr funktioniert nicht. Zumindest nicht mit mir.
Gruß aus Pliezhausen
Lothar Reichenecker
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