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| Thema | Vollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen | 201 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 664590 | ||
| Datum | 29.01.2011 13:47 MSG-Nr: [ 664590 ] | 128552 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian Wohlfahrt Dem IM kann man in so fern die ne Mitschuld geben das sie frueher das TLF16/25 anstatt des LF16/12 als StandartFzg angesehen haben und nun was ganz anderes als Standart ansehn, also sei bitte bisschen vorsichtig was du als Frechheit betitelst! Du kennst aber schon die Historie des LF 16/12 oder? und wer dann ende der 90er / im neuen Jahrtausend n och TLF 16/25 beschaft hat... Geschrieben von Christian Wohlfahrt Im uebrigen geht es nicht um TH Einsaetze, da sag ich doch gar nichts gegen da ist die Kombi super, aber nicht fuer Brandeinsaetze wo ich das 2 LF um ein vielfaches besser nutzen kann als ne Wasserkuh... Hm, andere nehmen die Wasserkuh als Erstangreifer ;-) MTF mit Mannschaft dazu, dann ist die Kombi so schlecht auch nicht... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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