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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | G26.3 Untersuchung | 10 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8D., Echzell / Hessen | 692258 | ||
Datum | 12.08.2011 13:53 MSG-Nr: [ 692258 ] | 10589 x gelesen | ||
Hallo Forumsgemeinde, ich brauche mal euer Fachwissen. Ich habe eine Frage zur Gültigkeit der G26.3 Untersuchung. Es geht um einen Feuerwehrkollegen, der im Alter von 49 Jahren den Anforderungen der G26.3 entsprochen hat und seine Nachuntersuchung erfolgt nun 3 Jahre später, also 2014 (eingetragen vom Arzt). Nur nächstes Jahr wird der Kollege 50. Muss er dann erneut zur Untersuchung (weil es heisst die Nachuntersuchung ab 50 erfolgt jährlich) oder gilt das erst ab der Nachuntersuchung ab 2014? Danke schon mal für die Hilfe Thomas | ||||
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