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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Urteil zum Thema Überholen von Rettungswagen | 23 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW | 693948 | ||
Datum | 25.08.2011 17:05 MSG-Nr: [ 693948 ] | 7850 x gelesen | ||
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Geschrieben von Gerald Willberg eigentlich reicht es, mit dem Fahrzeug auf die linke Spur zu ziehen. Da Rechtsüberholen so oder so verboten ist, sollte es eigentlich funktionieren. Wobei die Hemmschwelle des normalen Verkehrsteilnehmer deutlich höher liegen wird, ein Polizeifahrzeug rechts zu überholen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Andreas | ||||
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