Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | '894 Euro, weil der Rauchmelder piepte' | 66 Beiträge |
Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 702283 |
Datum | 13.11.2011 13:11 MSG-Nr: [ 702283 ] | 25595 x gelesen |
Geschrieben von Sebastian K.Der Bericht liest sich für mich so, als wolle man in der Frage grundsätzliche Rechtssicherheit herstellen, hat dafür aber den dümmsten fragwürdigsten Weg gewählt. Erstmal Kostenbescheide schicken, dann Rechtmäßigkeit prüfen. Eigentlich gehts andersrum.
Naja, ist doch ganz einfach:
Der Ersteller des Kostenbescheides überprüft durch Rechtsgutachten die Rechtmäsigkeit und kommt zu dem Schluss: "Ja, ist rechtmäßig" und verschickt die Kostenbescheide.
Der Schuldner zweifelt an der rechtmäßigkeit des Bescheides, legt Widerspruch ein.
Die Gemeinde weißt den Widerspruch zurück.
Der Schuldner klagt gegen den Kostenbescheid.
Der Ablauf ohne vorherige Überprüfung der Gemeinde mittels in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten ist für die Gemeinde genau der gleiche. Nur, dass sie "Schritt 1" an Zeit und Honorar gespart hat. Von daher klingt das, aus Sicht der Gemeinde, rational sinnvoll.
Gut finden muss ich das aber dennoch nicht. Keine Frage...
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 12.11.2011 20:50 |
|
Kay 7S., Seester |
| 12.11.2011 21:02 |
|
., Nürnberg | |