Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Schweigepflicht für Feuerwehrs - war: Grenzen der Schweigepflicht | 38 Beiträge |
Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 724735 |
Datum | 15.05.2012 19:43 MSG-Nr: [ 724735 ] | 13535 x gelesen |
Infos: | 14.05.12 Schweigepflicht für Feuerwehr und Rettungsdienst - ganz anders, als viele meinen
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Geschrieben von Christian F.Die Grauzone ist dort, wo wir auch "medizinisch" tätig werden. Wo also der Fw-RettSan oder der Fw-RettAss im Rahmen seiner Tätigkeit an medizinische Informationen gelangt, die einerseits der Schweigepflicht unterliegen, andererseits ermittlungsseitig relevant sind.
Auf Ärzte bezogen gab es schon folgende Konstellation:
Arzt kommt als Ersthelfer dazu, gibt sich als Arzt zu erkennen woraufhin der PAtient ihm diverse Dinge anvertraut, die die Polizei später zu seinem Nachteil nutzt.
Man kam zu dem Ergebnis, dass ab dem Zeitpunkt, als sich der Ersthelfer als Arzt zu erkennen gegeben hat ein besonderes Vertrauensverhältnis entstanden ist, dass gegenüber einem normalen Ersthelfer so zustande gekommen wäre. Die Scheigepflicht des ersthelfenden Arztes wurde also bejaht.
Die Konstellation "Feuerwehrmann wird als RettAss innerhalb eines normalen Einsatzes tätig" ist dann noch spezieller, so dass ich nicht glaube, dass es hierzu bereits Urteile oder Rechtsgutachten gibt.
Ich kann mich bislang übrigens an keinen Fall erinnern, wo das mit der Schweigepflicht und der Entscheidung darüber ein Problem gewesen wäre.
Den Vorgesetzten Fragen ist so rein von der Praxis her meistens eine gute Idee.
Ansonsten hat ja eigentlich jede Behörde einen Juristen, der zeitnah gefragt werden kann.
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| 13.05.2012 22:55 |
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Tobi7as 7L., Schwetzingen Grenzen der Schweigepflicht | |