Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Bürgeraktion Ellhofen: Rückholung ausgetretener Feuerwehrkameraden | 45 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 733738 |
Datum | 08.08.2012 22:28 MSG-Nr: [ 733738 ] | 19553 x gelesen |
Feuerwehrgesetz
1. Wasserentnahmestelle
2. Wochenende
Geschrieben von Thomas K.Und jetzt, wo's der Bürgerschaft zu heiß wird, weil es nicht mehr genug Feuerwehr und damit Sicherheit gibt, da will man sie zurückholen.
vielleicht haben ein paar "nachgedacht", weil:
Vgl. FwG BaWü: § 3
"Aufgaben der Gemeinden
(1) Jede Gemeinde hat auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten."
Die Lösung ist ganz einfach, entweder man verständigt sich auf ein Miteinander und versteht und akzeptiert, wie eine vernünftige Freiwillige Feuerwehr für die Gemeinde (und ihre Bürger) funktioniert (inkl. Anfahrt zum Gerätehaus, Üben am Abend und am WE usw.), oder man geht einen anderen Weg, der heißt hauptamtliche Wache bzw. Berufsfeuerwehr.
Ggf. wäre es hilfreich, wenn die genannten Kritiken wirklich so gefallen sind, wenn sich die Kritiker (und andere bisherige "Nicht-Mitglieder") mal selbst an der Feuerwehr beteiligen. Wenn die das nicht wollen, aber es sonst nicht funktioniert und man keine HA/BF machen kann/will, gibt es in BaWü das Instrument der Dienstverpflichtung:
"§ 12
Heranziehung zum Dienst in der Gemeindefeuerwehr
(1) Die Gemeinden können durch Satzung Gemeindeeinwohner zwischen dem vollendeten 18. und dem vollendeten 50. Lebensjahr zum Dienst in der Gemeindefeuerwehr verpflichten."
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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