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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feiern der Feuerwehr neues Neues Gaststättengesetz ab 2012 | 38 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 735396 | ||
Datum | 22.08.2012 23:59 MSG-Nr: [ 735396 ] | 10466 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael L. Heisst das um Umkehrschluss das ich, wenn ich dich mal zu einem Kaffee und einem Stück leckeren, selbstgebackenen Kuchen zu mir nach Hause einlade, erstmal eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gesundheitsamtes beibringen muss? Denk vor allem an die notwendige Rückstellprobe ;) mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | ||||
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