Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Atemschutzgeräte und Heißausbildung | 39 Beiträge |
Autor | Thom8as 8B., Ergolding / Bayern | 743500 |
Datum | 31.10.2012 01:26 MSG-Nr: [ 743500 ] | 17732 x gelesen |
Infos: | 04.11.12 Anhang zum Forschungsbericht 161 04.11.12 Forschungsbericht 161
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Persönliche Schutzausrüstung
Hallo,
es ist in dem Link eigentlich recht schön Beschrieben: Treten im Brandeinsatz extreme thermische Belastungen auf, ist der Rückweg anzutreten. Dies gilt beispielsweise, wenn sich Helmvisiere verformen, wenn die Temperaturbelastung auf Grund einer Wärmequelle durch die Schutzkleidung hindurch über das gewohnte Maß hinaus verspürt wird, wenn eine direkte Beflammung oder Bestrahlung der Atemschutzgeräte erfolgt oder wenn eine außergewöhnliche
Wärmeströmung vorhanden ist.
Dann ist es notwendig den Lungenautomat vollständig zu zerlegen. Also nicht nur Membrane raus und mal geguckt, sondern wirklich in alle möglichen Einzelteile (O-Ringe, Dosierventil, usw.) zerlegen und Sichtprüfen. Daher auch der Hinweis ein paar Zeilen weiter drunter: Diese Überprüfungen können nur die vom Hersteller autorisierten Atemschutzgerätewarte bzw. die Hersteller selbst durchführen. Der hü-AGW darf nur bis zur Membrane zerlegen.
In gasbefeuerten Anlagen sehe ich da keine Gefahr, in diese "Extrembereiche" zu kommen. Bei holzbefeuerten sehe ich das schon ein wenig anders. Hier kann es ja durchaus mal Ausbilder geben, denen es Spaß macht, an PSA heißverformungen durch zu führen. Was für meinen Geschmack aber wirklich nur just-for-fun ist und nichts mehr mit Ausbildung zu tun hat.
Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-)
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Geändert von Thomas B. [31.10.12 01:28] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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