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Thema | Schweigepflicht | 13 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 751182 | ||
Datum | 20.01.2013 17:56 MSG-Nr: [ 751182 ] | 3294 x gelesen | ||
Geschrieben von Anton K. aber trotzdem ist ein großer Unterschied zwischen Soldaten und FF(SB).Ich weiß das bei manchen Dinge im Feuerwehrwesen das Soldatengesetzt zu Grunde gelegt wurd, bzw. zu Rate gezogen wurde. Vor allem wenn es um Kameradschaft ging. Ist in der Sammlung gerichtlicher Entscheidungen auch mehrfach zitiert. Mag sein, das es nur in NRW so ist, denn dort wurden die gerichtlichen Entscheidungen "gesammelt". Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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