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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Piraten hinterfragen Ausschreibung der Stadt Gladbeck für ein TLF 4000 | 179 Beiträge | ||
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen | 756582 | ||
Datum | 14.03.2013 18:54 MSG-Nr: [ 756582 ] | 117547 x gelesen | ||
Infos: | alle 8 Einträge im Threadcontainer anzeigen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian F. Ein TLF 4000 ist jetzt eigentlich nichts so exotisches. Richtig, es ist ein Normfahrzeug welches das TLF 24/50 bzw. TLF 20/40-SL fortschreiben soll. Das ist ein Wasserbomber mit der einzigen wesentlichen Frage: Pulver oder nicht an Bord? Na ja, Anderen legts Du immer nah sich bei großen Beschaffungen auch die Norm zuzulegen, Dir rate ich mal die auch zu lesen! -> Bezeichnung des Tanklöschfahrzeugs TLF 4000, d. h. eines Tanklöschfahrzeugs (TLF) mit einer eingebauten Feuerlöschkreiselpumpe mit einem Nennförderstrom von 2 000 l/min und einem eingebauten Löschwasserbehälter mit einer nutzbaren Wassermenge von mindestens 4 000 l (4000) sowie mindestens einem eingebauten Schaummittelbehälter und einem fest montierten Schaum-/Wasserwerfer: Bisher las ich nur TLF 4000? Es ist quasi immer ein 4x2-Fahrgestell. Na ja...wieder die DIN 14530-21: Beim Tanklöschfahrzeug TLF 4000 wird vorrangig Allradantrieb empfohlen. Das TLF 4000 muss der Kategorie 1 (straßenfähig) oder der Kategorie 2 (geländefähig) nach DIN EN 1846-1 und DIN EN 1846-2 entsprechen. In sofern ist das für mich ein Fahrzeug, wo man am ehesten einen Direktvergleich machen kann... Sofern man die "Fachkompetenz" auch mit dem enstprechenden Wissen untersetzen kann. Ja und ich weiß natürlich nicht, was in G. unausgeschrieben als wie ausgeschrieben gelten soll... mkg hwk | ||||
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