News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
xxx
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - hier Aufwandsentschädigung | 8 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 757629 | ||
Datum | 25.03.2013 07:19 MSG-Nr: [ 757629 ] | 2108 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Lars B. Von daher unsere Frage ob bei uns das AGG im Ehrenamt anwendbar ist und ob hier ggf. ein Verstoß vorliegt. die Frage ist nicht wichtig - soweit kommst du gar nicht. Voaraussetzung, dass das AGG überhaupt wirkt ist eien Dikriminierung etwa aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, religiöser Weltanschauung usw. Kann ich hier nicht erkennen. Is that you, John Wayne? Is this me? | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|