News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Frage zum Thema Finanzen/Konto FF | 20 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 761078 | ||
Datum | 02.05.2013 10:13 MSG-Nr: [ 761078 ] | 3993 x gelesen | ||
Geschrieben von Stephan K. Gibt es bei euch im Feuerwehrgesetz keine Regelung für das "Sondervermögen für die Kameradschaftspflge"? o.ä.? Das ist eine Baden-Württembergische Spezialregelung und anderswo unbekannt... Geschrieben von Stephan K. Die sauberste Lösung ist, dass eure Stadt / Gemeinde ein Kommunalgirokonto mit der Zusatzbezeichnung "Freiw. Feuerwehr XY" etc. anlegt über das euer Kassier eine Verfügungsberechtigung erhält. (Dies ist zumindest in Baden-Württemberg möglich.) Weil es in Ba-Wü die o.g. Sonderregelung gibt und das konto somit eine Nebenkasse der kommunalen hauptkasse ist (die nebenebei voll dafür haftet). In anderen Ländern gibt es dies aber nicht. Und ein Konto kann entweder eine natürliche Person (bzw. mehrere davon) oder eine juristische Person eröffnen. da die Freiwillige Feuerwehr aber regelmäßig keine eigene Rechtspersönlichkeit hat kann die Freiwillige Feuerwehr auch kein Konto eröffnen. Bestenfalls entsteht daraus eine GbR oder ein nicht rechtsfähiger Verein. Und da wollte ich persönlich aus Haftungsgründen nicht wirklich Mitglied sein... Wie gesagt. Saber ist eine Vereinsgründung ohne eine Gemeinnützingkeitsanerkennung. Und der Vereinszweck ist die Förderung der Kameradschaft. Da kann das Geld dann vereinnahmt und ausgegeben werden wie man lustig ist. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|