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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Frage zum Thema Finanzen/Konto FF | 20 Beiträge | ||
Autor | Step8han8 K.8, Wurmlingen / Baden-Württemberg | 761082 | ||
Datum | 02.05.2013 11:30 MSG-Nr: [ 761082 ] | 3764 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian F. In anderen Ländern gibt es dies aber nicht. Und ein Konto kann entweder eine natürliche Person (bzw. mehrere davon) oder eine juristische Person eröffnen. da die Freiwillige Feuerwehr aber regelmäßig keine eigene Rechtspersönlichkeit hat kann die Freiwillige Feuerwehr auch kein Konto eröffnen. Bestenfalls entsteht daraus eine GbR oder ein nicht rechtsfähiger Verein. Und da wollte ich persönlich aus Haftungsgründen nicht wirklich Mitglied sein... Außer in Baden-Württemberg ist das Thema der "Kameradschaftskasse" also nicht gesetzlich geregelt. Mein Vorschlag war, dass die Gemeinde als Träger der Feuerwehr (das dürfte auch in NRW so sein) ein Girokonto eröffnet, welches sie der Feuerwehr mittels Kontovollmacht zur Verfügung stellt. Ob und wie das mit der jeweiligen Gemeindeordnung zu vereinbaren ist kann ich nicht beantworten. Eine fehlende gesetzliche Regelung heißt nicht unbedingt, dass es ausgeschlossen ist. Aber GbR oder nicht rechtsfähiger Verein sind ebenfalls aus den bereits genannten Gründen nicht zu empfehlen. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Stephan K. [02.05.13 11:39] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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