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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Löschen oder brennen lassen | 149 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 761508 | ||
Datum | 07.05.2013 17:22 MSG-Nr: [ 761508 ] | 121028 x gelesen | ||
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Hallo, fernab von der restlichen, streckenweise wieder mal ins Absurde gekippten Diskussion hier - gechrieben von Felix H.: Das ist wieder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ;) Falls ich nicht völlig falsch informiert bin (dann korrigiert mich bitte!), untersteht die Feuerwehr in Niedersachsen offiziell beispielsweise den Polizeidirektionen (frag mich einer warum, keine Ahnung...). Heißt im Klartext, die sind mir gegenüber auch Weisungsbefugt, wenn ichs nicht tue, ist es mindestens eine Ordnungwiedrigkeit. Das fällt leider unter völlig falsch informiert. Völlig ganz falsch. Das ist lediglich der Unfug, der von Verbandsseite und von Seiten einiger Führungskräfte (und in der Folge auch in der Breite) in Niedersachsen damals, bei der Änderung der Verwaltungsstrukturen, verbreitet wurde. Und dann hier im Forum übrigens auch, bleibt ja nicht aus, mitunter aber überraschender Weise auch aus Ecken, die mindestens hinsichtlich der Verbandsparolen sonst eher unverdähtig sind. Fakt ist: In Nidersachsen wurden 2004 die (4) Bezirksregierungen abgeschafft, im gleichen Zuge wurden 6 Polizeidirektionen geschaffen. Zu den wenigen Aufgaben der ehemaligen mittleren Verwaltungsinstanz (den Bez.Reg.), die dort angesiedelt wurden, gehörten auch die feuerwehrtechnischen Aufsichtsbeamten. Eine nicht grade "glückliche" Regelung (wie man - immer noch - sieht; und generell übrigens sonst auch nicht, wie sich dem Vernehmen nach auch in anderen Bereichen gezeigt haben soll). Die Feuerwehren sind, trotz dieser verwaltungstechnichen Zuordnung, nach wie vor nicht der Polizei "unterstellt"! Gruß Daniel | ||||
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