Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehr darf Ordnungsdienst nicht übernehmen | 49 Beiträge |
Autor | Feli8x H8., Denkte / Niedersachsen | 763585 |
Datum | 31.05.2013 13:33 MSG-Nr: [ 763585 ] | 17388 x gelesen |
Infos: | 30.05.13 Landtag BaWü - Drucksache 10/3975: Antrag und Stellungname "Feuerwehrwesen - hier : Haftungsfragen" 30.05.13 Landtag BaWü - Drucksache 11/5679: Antrag und Stellungname "Fanklierende Maßnahmen der Feuerwehren bei Unglücksfällen" 30.05.13 Verkehrsregelungsmaßnahmen durch die Feuerwehr
Schreiben vom RP Tübingen an die Landratsämter: Verkehrsregelungsmaßnahmen durch die Feuerwehr - Diverse Anfragen
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Geschrieben von Christian F.Natürlich darf ich als Feuerwehr eine Sperrung, die ich selbst eingerichtet habe, auch jederzeit wieder selbst aufheben. Wenn ich z.B. für einen Seilwindeneinsatz die Straße sperre, weil ich das Zugfahrzeug quer darüber positionieren muß, dann kann ich, wenn diese Aktion rum ist und die Straße wieder frei ist, selbstverständlich auch diese Sperrung aufheben.
Darf ich? Ich bin zwar nicht in eurem Bundesland, aber auf diesem Gebiet scheinen sich unsere entsprechenden Gesetze relativ zu entsprechen.
Zumindest bei uns darf eine einmal eingerichtete Sperrung nicht offiziell von uns aufgehoben werden (im Sinne von "Dem Autofahrer sagen, er darf jetzt weiterfahren"). Was uns aber niemand verbieten kann, ist, die Sperrposten zu entfernen ;). Offiziell besteht die Sperrung aber so lange, bis sie von der Polizei aufgehoben wird.
Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!
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