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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Mastwurf Pflicht? | 24 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 771629 | ||
Datum | 27.08.2013 23:42 MSG-Nr: [ 771629 ] | 5691 x gelesen | ||
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Hallo Stefan, Geschrieben von Stefan R. Die Sache ist ja die, dass bei der NABK keine Halteleine (egal ob Zimmermannsstich oder Mastwurf) angelegt wurde. Lediglich die Ventilleine...Ja, kann man. Es kommt auf die Wasserentnahmestelle an: Kurze Saugschlauchlänge (z.B. nur 2 Saugschläuche), Flaches Ufer wo die Saugleitung eingelegt wird, keine/wenig Strömung, .... Dann ist es die Entscheidung des WT- Führers ob eine Halteleine benutzt wird oder nicht. In der Grundlagenausbildung, würde ich immer eine Halteleine anbringen lassen. Wenn ich die Halteleine angebracht habe und sie wird nicht benötigt, kein Problem Im umgedrehten Fall: Könnte die Saugleitung oder die ganze TS Baden gehen. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
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